Seit dem 21.11.2012 ist es allen Physiotherapeuten in NRW möglich, im Rahmen einer Heilpraktikerprüfung eine beschränkte Erlaubnis in dem Bereich Physiotherapie zu erlangen.
Durch die Zulassung zum Sektoralen Heilpraktiker – eingeschränkt auf den Bereich Physiotherapie – ermöglichen wir Patienten sich in unserer Praxis auch ohne ärztliche Verordnung befunden und behandeln zu lassen.